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Neue Grundsteuer: Das müssen Sie beachten

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Von: Lisa Mayerhofer

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Ein Euro-Stück und ein Haus stehen auf einer Erklärung zur Grundsteuer.
Eine Art zweite Steuererklärung – das blüht den deutschen Hausbesitzern diesen Sommer wegen der neuen Grundsteuer-Berechnung. (Symbolfoto) © Jens Büttner/dpa

Die Grundsteuer wird neu aufgesetzt. Damit kommen auf Millionen Deutsche dieses Jahr nicht nur ein immenser Bürokratieaufwand, sondern auch höhere Kosten zu: eine Übersicht.

Berlin – Eine Art zweite Steuererklärung: Das blüht den deutschen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern diesen Sommer wegen der neuen Grundsteuer-Berechnung. Sie müssen den Finanzämtern Daten wie Baujahre, Wohnflächen und Bodenrichtwerte melden. Eine Übersicht zeigt, was für Eigentümerinnen und Eigentümer wichtig wird – und was auch Mieterinnen und Mieter beachten sollten.

Grundsteuer-Reform: Um was geht es?

Die Grundsteuer ist für die Kommunen eine der wichtigsten Einnahmequellen. Gezahlt wird die Steuer von jedem Grundstücks- und Immobilienbesitzer. Bei Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern geht es in der Regel um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümerinnen und Eigentümern größerer Mietshäuser auch um vierstellige Beträge.

Die Reform der Grundsteuer wurde bereits vor mehr als zwei Jahren beschlossen, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung gefordert hatte. Denn bisher berechnen die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten. Ab 2025 soll nun ein neuer Rechenweg gelten. Vorher müssen aber fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Die Steuerbehörden stehen vor einem ihrer größten Projekte in der Nachkriegsgeschichte. Und alle Eigentümer in Deutschland werden dabei mitwirken – ob sie nun wollen oder nicht.

Wer also in Deutschland ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück besitzt, muss eine sogenannte Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt einreichen. Erbengemeinschaften können dabei eine gemeinsame Grundsteuererklärung abgeben.

Neue Grundsteuer: Was müssen Eigentümerinnen und Eigentümer jetzt beachten?

Für die neue Berechnung der Grundsteuer brauchen die Finanzämter von den Eigentümerinnen und Eigentümern Angaben zum Grundstück und zum Gebäude. Die Behörden benötigen Flurnummern, amtliche Flächen, Gemarkungsnummern – aber eben auch Wohnflächen und Bodenrichtwerte. Je nach Bundesland können mal mehr und mal weniger Informationen gefragt sein, weil die Länder unterschiedliche Berechnungsmodelle anwenden.

Wichtig: Einreichen kann man die Grundsteuer-Erklärung nach bisherigen Plänen nur zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober diesen Jahres – mit wenigen Ausnahmen online über die Steuerplattform Elster.

Es ist aber laut einem Bericht des Nachrichtenportals Focus Online auch möglich, einen Antrag zu stellen, um die Erklärung in Papierform einzureichen. Dieser Prozess kann allerdings einige Wochen in Anspruch nehmen, genauso wie die Erstellung eines Zugangs zum Elster-Portal.

Wo erhalten Betroffene mehr Informationen über die Grundsteuer-Erklärung?

Die Kommunen können ihre Hausbesitzer über den genauen Prozess informieren – müssen das aber nicht. Manche wollen dies außerdem erst im Juni tun, kritisieren Verbände. Das kann für manche Betroffene zu einem Wettlauf gegen die Zeit werden: Daten wie Grundbuchangaben, Bodenrichtwert und Wohnfläche zu beschaffen, ist zeitaufwändig – vor allem für Senioren.

Es kann zum Beispiel sein, dass Betroffene Bodenrichtwerte womöglich erst bei unabhängigen Gutachterausschüssen recherchieren müssen. Bei der Wohnfläche müssen An- und Umbauten notfalls selbst ausgemessen werden. Übrigens: Stichtag für alle Angaben ist der 1. Januar 2022, was danach noch verändert wurde, muss nicht berücksichtigt werden.

Eigentümer sollten also früh genug anfangen, die benötigten Daten zu sammeln. Dabei variieren die Anforderungen aber je nach Bundesland. Genaue Informationen dazu gibt es beim eigenen Grundsteuerfinanzamt. Darüber hinaus können Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Eigentümervertretungen wie Haus und Grund zusätzliche Hilfe bieten.

Was passiert, wenn die Frist verpasst wird?

Der Verband Privater Bauherren rät, die Frist nicht zu verpassen. Sonst drohen den Eigentümerinnen und Eigentümern Zwangsgelder oder sogar Behördenschätzungen, die nachteilig für den Hausbesitzer sein könnten.

Wie hoch wird die neue Grundsteuer ausfallen?

Die Finanzämter ermitteln aus den eingereichten Daten den sogenannten Grundsteuerwert. Dieser ist allerdings nur eine Komponente bei der Berechnung der Grundsteuer. Wie viel am Ende fällig wird, erfahren die Eigentümer wahrscheinlich erst 2025, wenn die neue Grundsteuer gezahlt werden muss.

Denn die Gemeinden können dabei auch ihre Hebesätze anpassen. Diese Faktoren bestimmen letztlich, wie viel man in welcher Gemeinde zahlen muss. Zwar sind die Kommunen angehalten, ihre Einnahmen in etwa auf dem gleichen Niveau zu belassen wie bisher, verpflichtet sind sie dazu jedoch nicht. Fachleute schätzen, dass die Grundsteuer in ländlichen Bereichen eher sinken und in Ballungsräumen eher steigen wird.

Wie wirkt sich die Grundsteuer-Reform auf Mieter aus?

Mieterinnen und Mieter sind ebenso von der Grundsteuer-Reform betroffen – und zwar indirekt. Vermieterinnen und Vermieter können nämlich die Steuer über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Das heißt, in strukturschwachen Räumen können die Mieten ab 2025 sinken oder eben in Metropolen steigen. (lma/dpa)

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