1. Startseite
  2. Wirtschaft

Heizungs-Gesetz: Werden Holz-Heizungen verboten? Eigentümer besorgt um ihre Kaminöfen

Erstellt:

Von: Amy Walker

Kommentare

Welche Heizsysteme werden in Zukunft erlaubt sein? Viele Eigentümer zerbrechen sich darüber gerade den Kopf. Wer einen Holzkamin besitzt, sollte einiges beachten – uneingeschränkt erlaubt ist er nicht.

Berlin – Ganz Deutschland diskutiert über das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Noch ist es zwar nicht beschlossen, doch viele Eigentümer machen sich schon Gedanken über ihre Heiz-Zukunft. So gibt es auch Fragen zum Thema Heizen mit Holz. Sind Kaminöfen laut GEG erlaubt? Dürfen sie gemeinsam mit einer Gas-Heizung funktionieren? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Holzheizung im Bestand weiterhin erlaubt

Die Kurzfassung ist: Im Neubau wird die Holzheizung nicht erlaubt sein, in Bestandsgebäuden hingegen schon. Im Neubau soll es die Option nicht geben, unter anderem weil Holz nicht in großen Massen zur Verfügung steht.

Im Bestand muss, wie bei allen Heizsystemen ab 2024, auf den Anteil von erneuerbaren Energien in Höhe von 65 Prozent geachtet werden. Heißt: Wer einen Pelletofen in Kombination mit einer Gasheizung nutzen will, muss sicherstellen, dass die Pelletheizung die Wärme zu 65 Prozent bereitstellt.

Einige Verbraucher müssen sich ab 2025 einen neuen Kaminofen zulegen.
Der Kaminofen ist beliebt. Wird er aber bald verboten sein? © Jan Woitas/dpa

Holzöfen sind nicht die beste Option

Thomas Hermes, Heizungsexperte der WirtschaftsWoche hält es jedoch für fraglich, diese Option zu wählen. Denn wer eine funktionierende Gas-Heizung hat, muss diese nicht ersetzen. Es wäre also nicht notwendig, jetzt schon tätig zu werden und einen Holzkamin zu installieren.

Erst, wenn die alte Heizung komplett im Eimer ist, muss über ein neues System nachgedacht werden. Da wäre aber eine Kombination aus Gas und Holz sehr unwirtschaftlich: Beide Energiequellen sind teuer und werden auch teuer bleiben. Diese Option würde also unnötig hohe Heizkosten nach sich ziehen.

Hermes ergänzt jedoch, dass die Pelletheizung in energetisch schlecht sanierten Einfamilienhäusern doch die beste Option sein kann. In Häusern, die vor 1978 gebaut wurden und seither kaum modernisiert wurden, muss eine Heizung installiert werden, die mit einer hohen Vorlauftemperatur operieren kann. Die Wärmepumpe - die in den meisten Fällen die bessere Option wäre - braucht eine besonders niedrige Vorlauftemperatur, um effizient zu arbeiten.

Ebenfalls sinnvoll kann die Holzheizung in Gebäuden sein, die unter Denkmalschutz stehen und deshalb eine Modernisierung nur schwer machbar ist.

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion