1. Startseite
  2. Wirtschaft

Hartz-IV: Jobcenter lehnt Antrag ab - wegen der Deko auf dem Balkon

Erstellt:

Von: Lisa Mayerhofer

Kommentare

Mann hält sein Portemonnaie und ein paar Münzen in der Hand (Symbolbild)
In Berlin hat ein Jobcenter einen Hartz IV-Antrag abgelehnt. Der Grund erstaunt. © Friso Gentsch/dpa

In Berlin hat das Jobcenter einen Hartz IV-Antrag abgelehnt - wegen einer Dekoration auf dem Balkon. Bei Beobachtern sorgt das für Entsetzen.

Berlin - Einem Berliner Hartz IV*-Antragsteller ist offenbar sein Balkonschmuck zum Verhängnis geworden. Das berichtet die Erwerbsloseninitiative Basta. Die Person hat einen Hartz IV-Antrag gestellt, der vom Jobcenter abgelehnt wurde - weil sie angeblich mit ihrem WG-Mitbewohner in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenlebt. Als Beweis führt das Jobcenter unter anderem eine Regenbogenflagge an, die am Balkon hängt.

Hartz IV: Jobcenter fordert zusätzliche Unterlagen

Die Regenbogenflagge ist ein Symbol für Frieden, Toleranz und der Unterstützung aller Lebensformen wie zum Beispiel der Rechte Homosexueller. Für das Berliner Jobcenter scheint sie auch ein Beweis dafür zu sein, dass zwei Mitbewohner eine Beziehung führen und dies vor den Behörden verheimlichen würden.

Die Initiative veröffentlichte ein Foto der Absage auf Twitter und schreibt dazu: „Jobcenter konstruiert Bedarfsgemeinschaft und verweigert die Leistungen, weil unter anderem eine Regenbogenfahne am Fenster hängt...“ In der Absage des Jobcenters* steht tatsächlich: „Laut Prüfdienst hängt eine Regenbogenflagge an Ihrem Balkon und Sie leben länger als ein Jahr zusammen. Ohne Ihre Unterlagen kann der Weiterbewilligungsantrag nicht bearbeitet werden.“

„Die Person ist jetzt ohne Leistungen (keine Miete, kein Geld für Essen), bis sie beweist, keine Bedarfsgemeinschaft zu bilden“, erklärt die Initiative Basta.

Hartz IV: Wohngemeinschaft und Bedarfsgemeinschaft

Hintergrund: Hartz IV-Bezieher, die in einer Partnerschaft zusammen leben, erhalten einen geringeren Regelsatz, da von einem gemeinschaftlichen Wirtschaften ausgegangen wird. Sie bilden mit dem Partner eine Bedarfsgemeinschaft. In einer Wohngemeinschaft (WG) wirtschaftet jeder Bewohner dagegen für sich selbst - Miete ausgenommen - und erhält so als Hartz IV-Empfänger einen höheren Regelsatz.

Wegen der getrennten Kosten müssten die WG-Mitbewohner eines Hartz IV-Antragstellers auch keine Angaben zum Einkommen und Vermögen machen, heißt es in einem Beitrag auf der Webseite gegen-hartz.de. Wenn das Jobcenter die Angabe, dass ein Antragsteller in einer WG und nicht in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, infrage stellt, muss allerdings eine strikte Kostentrennung nachgewiesen werden. Die Initiative hat angekündigt, gegen die Ablehnung vorzugehen. Die angeführten Gründe würden vor keinem Sozialgericht* standhalten.

*Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion