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Kann ich jetzt meine Kasse wechseln?

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Nach dem 8-Euro-Schock über die Zusatzbeiträge bei gesetzlichen Krankenversicherungen stellt sich für viele die Frage: Kann ich jetzt meine Kasse wechseln? Wir beantworten die wichtigsten Fragen:

Welche Krankenkassen erheben bald Zusatzbeiträge?

Gesetzliche Krankenkassen, die mit den aus dem Gesundheitsfonds zugeteilten Mitteln nicht auskommen, können einen zusätzlichen Beitrag von ihren Mitgliedern verlangen. Beim Bundesversicherungsamt lagen am Freitag vier Anträge auf Genehmigung der Zusatzkosten für rund 14 Millionen Kassenmitglieder vor, darunter von der DAK und der Deutschen BKK.

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Ziehen die anderen Krankenkassen bald nach?

Gesundheitsexperten wie Karl Lauterbach befürchten, dass in diesem Jahr die meisten Krankenkassen Zusatzbeiträge von den Versicherten verlangen werden. Die anderen große Krankenkassen wie die Barmer GEK, die KKH oder die AOK Bayern haben angekündigt, dass sie zumindest im ersten Halbjahr 2010 keinen Zusatzbeitrag erheben. Eine Garantie für die Zeit danach geben sie nicht.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?

Auf bis zu acht Euro pro Monat kann der Zusatzbeitrag pauschal ohne Einkommensprüfung erhoben werden. Bei höheren Pauschalen oder prozentualen Hebesätzen gilt eine Beschränkung auf ein Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder. Das Maximum sind 37,50 Euro monatlich.

Beteiligt sich der Arbeitgeber am Zusatzbeitrag?

Nein. Die Zusatzprämie muss von den Mitgliedern alleine getragen werden; d.h. Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger oder andere Sozialleistungsträger beteiligen sich sich hieran nicht.

Können Mitglieder ihre Krankenkasse kündigen, wenn diese einen Zusatzbeitrag erhebt?

Ja. In diesem Fall haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Nach Erhalt der Forderung für einen Zusatzbeitrag kann man sofort die Kasse wechseln, ohne dass die Extrazahlung fällig wird.

Wie wird der Zusatzbeitrag von den Krankenkassen erhoben?

Der Zusatzbeitrag wird nicht automatisch vom Gehalt abgezogen, sondern den Mitgliedern von den Kassen in Rechnung gestellt. Wer muss keinen Zusatzbeitrag bezahlen? Sozialhilfeempfänger, Bezieher von Grundsicherung und Heimbewohner, die ergänzende Sozialhilfe bekommen, müssen einen Zusatzbeitrag nicht selbst bezahlen.

Uwe Fajga

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