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Gesetzliche Krankenkasse wechseln: Wie es klappt und was es zu beachten gibt

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Von: Patricia Huber

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Zahlreiche Krankenkassen haben ihre Beiträge erhöht. Wer jetzt wechseln möchte, sollte ein paar wichtige Details beachten.

München – Insgesamt 96 gesetzliche Krankenkassen gibt es derzeit in Deutschland. Versicherte haben damit die Qual der Wahl. Denn nicht nur bei den Leistungen gibt es Unterschiede, sondern auch bei den Beiträgen. Und hier gab es mit dem Jahreswechsel bei vielen Krankenkassen Änderungen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag hat sich von 1,3 auf 1,6 Prozent erhöht. Nach einer aktuellen Berechnung des Vergleichsportals Check24 steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bislang auf 1,5 Prozent.

Krankenkassen müssen nicht über Beitragserhöhungen informieren

48 Krankenkassen haben ihre Beitragssätze zum Januar erhöht. Das betrifft insgesamt 40,9 Millionen Mitglieder. Das Problem: Viele dürften die Teuerung erst auf dem Konto bemerken, da die Kassen ihre Versicherten nicht mehr gesondert über die Beitragserhöhung informieren müssen. Dabei wäre das durchaus wichtig zu wissen, denn bei einer Erhöhung der Beitragssätze steht den Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu. Doch wie wechselt man die Krankenkasse? Die wichtigsten Informationen im Überblick:

Krankenkassen-Wechsel: Beitragserhöhung prüfen, Fristen beachten

Wer seine gesetzliche Krankenkasse wechseln möchte, muss zuerst die Fristen beachten. In der Regel muss man mindestens zwölf Monate bei der entsprechenden Kasse versichert sein, ehe man kündigen darf. Sollten jedoch die Beitragssätze erhöht werden, kann auch vor Ablauf dieser Frist gekündigt werden. Vorsicht beim Sonderkündigungsrecht: Sie können bis zum Ende des Monats kündigen, in dem der Zusatzbeitrag erhöht wird.

Neue Regelung: Kündigung übernimmt die neue Krankenkasse

Wie die Verbraucherzentrale erklärt, ist der Wechsel der Krankenkasse seit dem 1. Januar 2021 deutlich einfacher. Dadurch ist eine Kündigung bei der alten Krankenkasse nicht mehr nötig. Sie müssen sich lediglich bei Ihrer neuen Krankenkasse anmelden. Den Wechsel übernimmt diese dann. Wichtig ist jedoch auch, dass die Kündigungsfrist von zwei Monaten auch trotz Sonderkündigung eingehalten werden muss. Wenn Sie also zum 31. Januar 2023 bei Ihrer bisherigen Krankenkasse kündigen und sich bei einer anderen anmelden, sind Sie dort erst ab dem 1. April 2023 versichert.

Muss der höhere Beitrag trotzdem bis zur Kündigung bezahlt werden?

Ja, auch bei einer Sonderkündigung aufgrund einer Beitragserhöhung muss der höhere Beitrag bezahlt werden, bis die Kündigung wirksam ist. Wer also wie im oben genannten Beispiel zum 31. Januar kündigt, muss trotzdem bis Ende März die höheren Beiträge bei der alten Krankenkasse bezahlen.

Kann mich die neue Krankenkasse ablehnen?

Eine Ablehnung von der neuen Krankenkasse ist nicht möglich, da der Gesetzgeber dies ausschließt. Es gibt also kein Wechselrisiko. Ob sich ein Wechsel der Krankenversicherung lohnt, müssen Versicherte allerdings individuell entscheiden. Dabei sollten nicht nur die Preise, sondern auch die Leistungen, sowie die verschiedenen Kontaktmöglichkeiten miteinbezogen werden. (ph)

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