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Künftig zwei Mehrwertsteuersätze auf Hotelrechnung

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Touristen in Deutschland können bei Hotelübernachtungen auf niedrigere Preise hoffen. © dpa

Berlin - Nach einer Übernachtung mit Frühstück finden Hotelgäste ab dem Jahr 2010 zwei unterschiedliche Mehrwertsteuersätze auf ihrer Rechnung.

Die Finanzminister der unionsgeführten Bundesländer einigten sich laut “Spiegel“ mit Hartmut Koschyk (CSU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesfinanzministerium, auch in diesem Fall zwischen Beherbergung und Bewirtung zu unterscheiden.

Während für die Nutzung eines Hotelbetts künftig der ermäßigte Satz von 7 Prozent anfällt, muss der Gast für das Frühstück weiter 19 Prozent Mehrwertsteuer entrichten. Dies sei notwendig, habe die Runde befunden, damit Bistros und Gaststätten in der Nachbarschaft von Hotels keinen Nachteil erleiden. Entsprechend müssen Beherbergungsbetriebe auf ihren Rechnungen in Zukunft getrennte Mehrwertsteuersätze ausweisen.

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Vereinbart wurde zudem, dass auch Campingplätze in den Genuss der Steuerermäßigung kommen. Es sei nur schwer zu rechtfertigen, warum ein Schlafgast im Luxushotel nur 7 Prozent Mehrwertsteuer zu bezahlen hat, ein Camper aber 19 Prozent.

Die Steuersenkung für Beherbergungsbetriebe hatte die CSU in den Koalitionsgesprächen durchgesetzt. Sie ist Teil des Gesetzes zur Wachstumsbeschleunigung, das am 1. Januar 2010 in Kraft treten soll.

ap

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