Lebensversicherungen: Warum am Ende so wenig übrig bleibt

Heftige Vorwürfe gegen Lebensversicherer: Eine Analyse der Ratingagentur Assekurata zeigt, wie die Renditen der einzelnen Policen dahinschmelzen. Ein anderer Vergleich wirft der Branche vor, ihre Kunden nicht angemessen an den Überschüssen zu beteiligen. Worum geht es?
Droht den Lebensversicherten weiteres Ungemach?
So sieht es aus. Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank sorgt dafür, dass nicht nur der Garantiezins sinkt, sondern auch die Überschussbeteiligung bei Lebensversicherungen. Die garantierte Beitagsrendite, das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen (nach Abzug der Kosten) zur garantierten Auszahlung, bricht ein.
Wie wirkt sich dies konkret aus?
Die Ratingagentur Assekurata, die sich auf Versicherungen spezialisiert hat, errechnet bei der Beitagsrendite für einen Mustervertrag 2015 nur noch 0,42 Prozent nach 0,93 Prozent im Vorjahr. „Gemessen an der 2014 gesunkenen Inflationsrate von 0,90 Prozent können nur noch vier Lebensversicherer nach 25 Jahren auf Basis der Garantie einen realen Kapitalerhalt herstellen“, so die Assekurata. Die Namen der Gesellschaft nennt sie nicht.
Der Bund der Versicherten wirft den Versicherern vor, sie würden die Kunden ungenügend an den Überschüssen beteiligen. Laut Ökotest sei die Quote auf 63,5 Prozent, in Einzelfällen auf unter 40 Prozent gefallen. Stimmt das?
Fakt ist, dass die Überschussbeteiligungen (Glossar) nicht mehr in voller Höhe beim Kunden ankommen, obwohl die Versicherer gut dastehen: 2013 stiegen die Brutto-Beiträge um vier Prozent auf 87,4 Milliarden Euro. An die Kunden wurden nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherer 79,4 Milliarden Euro ausgezahlt, 4,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Auch die Kosten für die Verwaltung seien gesunken – von 2,4 auf 2,3 Prozent der Brutto-Beiträge.
Was führt zur Verschlechterung für die Kunden?
Weil die Niedrigzinspolitik der EZB keine höheren Erträge abwirft, müssen die Versicherer seit 2011 Geld in die Zinszusatzreserve einstellen, damit die Gesellschaften auch künftig ihre garantierten Erträge zahlen können. Das für die Zinsgarantien zurückgelegte Geld führt dazu, dass die Überschüsse stärker sinken.
Wer zahlt die Zinszusatzreserve?
Bezahlt wird sie aus den Überschüssen, die die Versicherer erzielen. Eigentlich sollen davon 90 Prozent an die Kunden gehen. Wenn aber von den Überschüssen vorab eine Summe X für die Zinszusatzreserve abgezwackt wird, kommt zwangsläufig beim Kunden weniger an. Kurzum: Die Kunden bezahlen die Reserve mit Zinsverzicht. Um welche Summen es sich dabei handelt, können die Kunden nicht erkennen, dafür ist das System zu intransparent.
Wird die Reserve zugunsten der Kunden wieder aufgelöst?
Die Versicherer sagen ja, aber es gibt keine verbindliche Regelung, wie dies geschehen soll, wenn der Vertrag endet oder aufgelöst wird.
Wie viel Geld wird gebraucht, um künftig die Garantien zu erfüllen?
Solange die Niedrigzinspolitik anhält, verschlingt die Reserve Milliarden. 2011 veranschlagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 61 Milliarden Euro bis 2020 für den Aufbau der Reserve. Dieser Wert dürfte überholt sein, da sich das Zinsumfeld gegenüber den Testannahmen verschärft hat. Allein für 2014 dürfte der Betrag laut Assekurata zwischen 8 und 10 Milliarden Euro liegen.
Was bedeutet dies für die Kunden der Versicherer?
Entscheidend ist, wann die Versicherung fällig wird, wie lange die Niedrigzinsphase anhält und ob dann noch Geld da ist, um von der Rückerstattung aus der Reserve zu profitieren.
Glossar
Garantiezins: Der Garantiezins ist Teil der Gesamtverzinsung der Sparbeiträge (der monatliche Beitrag nach Abzug der Kosten für die Verwaltung) einer Lebensversicherung. Wer aktuell eine Lebensversicherung abschließt, erhält einen Garantiezins von 1,25 Prozent (mehr dürfen seriöse Gesellschaften nicht garantieren). Dieser Zins wird vom Bundesfinanzministerium einmal im Jahr festgesetzt.
Überschussbeteiligung: Lebensversicherer sind verpflichtet, mit den Kundenbeiträgen vorsichtig zu kalkulieren. Sie erzielen regelmäßig Überschüsse aus drei Töpfen: Zum einen wenn die Kapitalanlage höhere Erträge abwirft, als für die garantierte Verzinsung gebraucht werden. Zum anderen aus Überschüssen aus dem Risikogeschäft. Sie ergeben sich aus den Todesfällen (es sterben weniger Menschen in einem Jahr als kalkuliert) und auch aus Überschüssen aus dem Kostenergebnis (die Verwaltung der Versicherung arbeitet sparsamer).
Ausschüttungen: Dafür gibt es gesetzliche Vorgaben. Die Versicherten erhalten je 90 Prozent der Überschüsse aus Kapitalanlagen und Risikogeschäft sowie 50 Prozent der Überschüsse aus dem Kostenergebnis. Zinszusatzreserve: Sie wurde 2011 als Sicherheitspuffer eingeführt, um auch noch über viele Niedrigzinsjahre die garantierten Leistungen aller Versicherten zu erbringen. Das Geld stammt aus den drei Überschusstöpfen, bevor die gesetzlichen 90 beziehungsweise 50 Prozent für die Kunden festgelegt werden.