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Corona-Hilfen eingedampft: Merkel-Plan durchgesickert - massive Auswirkungen für Gastronomie

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Von: Patrick Mayer

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Bundeskanzlerin von Deutschland: Angela Merkel (CDU).
Bundeskanzlerin von Deutschland: Angela Merkel (CDU). © Kay Nietfeld/AFP

Die arg gebeutelte Gastronomie und geschlossene Betriebe müssen sich in der Coronavirus-Pandemie in Deutschland auf den nächsten Rückschlag einstellen. Die Bundesregierung will ab Januar die bisherigen Covid-19-Hilfen massiv kürzen und klar beschränken.

München/Berlin - Coronavirus*. Covid-19*. Diese Begriffe sorgen in der Gastronomie in Deutschland für Riesen-Frust. Schon zum zweiten Mal müssen Restaurants, Wirtshäuser, Bars und Kneipen wegen der Pandemie über Wochen schließen.

Hinzukommen geschlossene Hotels ohne Gäste, verhinderte Kosmetikstudios ohne Umsätze und Freizeiteinrichtungen, die wegen der Folgen des Lockdowns wirtschaftlich ums Überleben kämpfen. Sie alle wollte die Bundesregierung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU)* entschädigen.

Coronavirus-Pandemie in Deutschland: Corona-Hilfen werden auf Fixkosten eingedampft

Als Novemberhilfen und Dezemberhilfen soll es Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des Vergleichsumsatzes aus dem Jahr 2019 geben. Vielerorts war aber Wehklagen zu vernehmen, dass Gelder bisher gar nicht oder erst spät gezahlt wurden. Während der Wirt um die Jobs seiner Köche und Kellner kämpft, die Kosmetikerin darum, ihr Studio nicht schließen zu müssen.

Jetzt gibt es für sie alle den nächsten Rückschlag: Die Corona*-Hilfen für betroffene Betriebe werden ab Januar eingedampft. Dann sollen nicht mehr ausgefallene Umsätze, sondern nur noch Fixkosten für Miete und Personal erstattet werden.

Coronavirus-Krise in Deutschland: „Förderhöchstbetrag pro Monat auf 200.000 Euro erhöht“

„Zu Beginn des Lockdowns haben wir großzügige und unbürokratische Hilfen beschlossen, um die Branchen zu unterstützen, die besonders von den Corona-Maßnahmen betroffen sind, und die sich am Umsatz orientiert haben“, erklärte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) der Süddeutschen Zeitung: „Diese Regelungen laufen zum Jahresende aus.“ Ab Januar gelte stattdessen „die Überbrückungshilfe III, die unsere bestehenden Hilfsangebote verlängert und ergänzt und eigene Regelungen für Soloselbständige vorsieht“.

Laut Angaben des Bundesministeriums für Finanzen gilt die Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021. „Der Förderhöchstbetrag pro Monat wird auf 200.000 Euro erhöht“, heißt es vom Ministerium weiter.

Aber: Teils starke Umsatzeinbrüche durch den Lockdown sollen dann offenbar nicht mehr in den Hilfen inbegriffen sein. (pm) *Merkur.de ist Teil des deutschlandweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks

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