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Post behält Steuervorteil - Ausweitung auf Wettbewerber

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Der Post Tower in Bonn. Die Deutsche Post behält ihren umstrittenen Steuervorteil. © dpa

Berlin - Die Deutsche Post behält ihren umstrittenen Steuervorteil. Das geht aus einem Beschluss des Bundeskabinetts vom Mittwoch hervor.

Allerdings steht die Umsatzsteuerbefreiung künftig auch Wettbewerbern zu, die Post-Universaldienste anbieten. Diese Neuregelung soll für Umsätze nach dem 30. Juni 2010 gelten.

dpa

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