1. Startseite
  2. Wirtschaft

BGH prüft Koppelung von Gastarifen und Heizölpreisen

Erstellt: Aktualisiert:

Kommentare

null
Der Bundesgerichtshof prüft die Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis © dpa

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Mittwoch darüber verhandelt, ob Gasversorger ihre Tarife weiter direkt an die Entwicklung der Heizölpreise koppeln dürfen.

Zwar hängen die Gaspreise allgemein vom Ölpreis ab. Üblicherweise werden Tariferhöhungen der Gasversorger in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aber von allgemeinen Kostensteigerungen der Energieversorger abhängig gemacht. Die Rhein-Energie und die Stadtwerke Dreieich haben ihre Gastarife aber direkt an die Preise für leichtes Heizöl gekoppelt.

Dagegen haben eine Verbraucherorganisation beziehungsweise Gaskunden geklagt. Wie umstritten die Rechtsfrage ist, zeigen die unterschiedlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Während das Oberlandesgericht Köln die Gaspreisklausel von Rhein-Energie billigte, erklärte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Koppelung im Falle der Stadtwerke Dreieich für unwirksam.

Eine Verbraucherorganisation hatte die Vereinbarung auch deshalb angegriffen, weil die komplizierte Formel, mit denen die Umrechnung des Heizölpreises auf den Gaspreis erfolgt, intransparent sei und den Verbraucher deshalb unangemessen benachteilige. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Ball machte in der Verhandlung am Mittwoch aber deutlich, dass der BGH in dieser Frage nicht den Schwerpunkt des Rechtsstreits sieht.

Entscheidend sei vielmehr, ob die beiden Energieträger Gas und Heizöl vergleichbar seien. Wenn das zu bejahen sei, stelle die Klausel möglicherweise keine unangemessene Benachteiligung dar. Das Urteil soll am 27. Januar 2010 verkündet werden. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 178/08 und VIII ZR 304/08)

AP

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion