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Rente: Wie viel Geld erhalten Hausfrauen im Alter?

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Von: Lisa Mayerhofer

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Frau putzt das Fenster ihrer Wohnung. Fenster reinigen bei herrlichem Sonnenschein – ein Fehler, den viele gerne beim Putzen machen.
Frauen erhalten im Schnitt deutlich weniger Geld aus der gesetzlichen Rentenkasse als Männer – vor allem, wenn sie nur teilweise einer Erwerbstätigkeit nachgehen und sich vor allem um Kinder und Haushalt kümmern. (Symbolbild) © Diego Martin/Imago

Frauen erhalten im Schnitt deutlich weniger Geld aus der gesetzlichen Rentenkasse als Männer – vor allem Mütter sind betroffen. Eine Übersicht zeigt, wie sich das auf die Rente auswirkt.

München – Millionen Mütter in Deutschland sind nicht erwerbstätig – und werden dabei umgangssprachlich als Hausfrauen bezeichnet. Sie kümmern sich in diesem Fall vor allem um Kinder und Haushalt, da sie aber keiner bezahlten Arbeit nachgehen, zahlen sie auch nicht in die Rentenkassen ein. Dementsprechend klein fällt ihre gesetzliche Rente aus, wenn sie denn überhaupt darauf Anspruch haben.

Rente bei Hausfrauen: Anspruch durch Kindererziehungszeiten

Denn eine gesetzliche Rente erhält erst, wer fünf Beitragsjahre vorzuweisen hat – also über diesen Zeitraum beispielsweise über sein Gehalt in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat. Allerdings können auch Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Das kann sogar dazu führen, dass Hausfrauen dadurch einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente bekommen, obwohl sie nie eingezahlt haben.

Wichtig: Für die Auszahlung muss aber noch vor Renteneintritt die Kindererziehungszeit beantragt werden. Das funktioniert mit dem Formular V0800 von der Rentenversicherung. Neben den leiblichen Eltern können übrigens auch Adoptiv-, Stief- oder Pfle­geeltern Kindererziehungszeiten beantragen – und auch Selbstständigen und Freiberuflern, die nicht in die Rentenversicherung einzahlen, stehen diese zu. Anrechnen lassen kann sich die Kindererziehungszeit aber nur ein Elternteil – aufteilen ist jedoch möglich.

So erhöht sich die Rente, wenn Sie Kinder haben

Dabei erhöht die Kindererziehungszeit die Rente ungefähr so, als hätten Mutter oder Vater nach der Geburt weiter durchschnittlich genauso viel verdient und Beiträge gezahlt wie zuvor. Wenn die Kinder vor 1992 geboren wurden, beläuft sich die Kindererziehungszeit auf 30 Monate, bei später geborenen Kinder auf 36 Monate. .

Konkret erhöht sich laut Stiftung Warentest die Rente bei einer Kindererziehungszeit für ein Kind, das vor 1992 geboren wurde, um knapp 85 Euro im Monat. Bei zwei Kindern sind es 167 (Osten) bzw. 171 Euro (Westen) im Monat. Wenn die Kinder nach 1992 geboren wurden, sind es laut Stiftung Warentest etwa 100 bzw. 103 Euro monatlich bei einem und 201 bzw. 205 Euro im Monat bei zwei Kindern. 

Was ist eigentlich die Mütterrente?

Die Mütterrente bezeichnet eine Leistungsverbesserung in der gesetzlichen Rentenversicherung für Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Sie wurde am 1. Juli 2014 eingeführt, in dem die Kindererziehungszeit von zwölf auf 24 Kalendermonate verlängert wurde. Seit 1. Januar 2019 gibt es für alle Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern 30 Monate pro Kind. (Zum Vergleich: Bei später geborenen Kindern sind es 36 Monate)

Kinderberücksichtigungszeit: Bedeutung und Möglichkeiten

Interessant für Eltern ist auch die sogenannte Kinder­berück­sichtigungs­zeit. Das bedeutet, dass die Renten­versicherung die ersten zehn Jahre nach Geburt des Kindes als rentenrecht­liche Zeit berechnen kann. Das hilft Eltern dabei, Versicherungsjahre anzusammeln, um beispielsweise früher in Rente gehen zu können.

Bei Geringverdienern stockt die Kinderberücksichtigungszeit außerdem die Rente auf. Darüber hinaus gibt es für das Elternteil mit Kinder­erziehungs­zeiten nach dem Tod seines Ehepart­ners einen Zuschlag auf die Hinterbliebenenrente. Dieser kann jedoch je nach Situation sehr unterschiedlich ausfallen. 

Rente: Worauf Hausfrauen achten sollten

Wichtig: Hausfrauen sollte sich keine Illusionen machen – die Rente wird auch mit Kinderberücksichtigungszeit und Kindererziehungszeiten extrem gering ausfallen, wenn sie nur kurze Zeit oder gar nicht voll erwerbstätig waren. Deshalb ist es für sie besonders wichtig, sich zusätzlich mit der Familie oder dem Partner abzusichern und finanziell fürs Alter vorzusorgen.

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