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Bei 2000 Euro Rente: So hoch fallen die Steuern für Ruheständler aus

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Von: Patricia Huber

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Wie hoch sind die Steuern, die Rentner mit Bezügen von 2000 Euro zahlen müssen? Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine Übersicht.

Berlin/München – Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt von Jahr zu Jahr. Wer beispielsweise im Jahr 2005 in Rente gegangen ist, musste nur die Hälfte seiner Bezüge versteuern. Bei Personen, die im Jahr 2022 in den Ruhestand treten, sind es bereits 82 Prozent. Beim Renteneintritt im Jahr 2040 wird dann schon die gesamte Rente mit Einkommensteuer belegt.

Rente: Davon hängt die Höhe des zu versteuernden Betrags ab

Alle Ruheständler, die vorher in Rente gehen, haben einen sogenannten Rentenfreibetrag. Im oben genannten Beispiel mit dem Rentenbeginn im Jahr 2022 wären das 18 Prozent der Bezüge, die steuerfrei sind. Wichtig ist jedoch: Der Rentenfreibetrag bleibt immer gleich. Es handelt sich um einen festen Eurobetrag, der zum Zeitpunkt des Rentenbeginns festgelegt wird. Dieser ändert sich auch bei zukünftigen Rentenanpassungen nicht.

Bedeutet das also, dass auch Rentner mit einer kleinen Rente Steuern zahlen müssen? Nicht unbedingt. Hier gilt der Grundfreibetrag, also der Betrag, der steuerfrei bleibt. Im Jahr 2023 liegt dieser Betrag bei 10.908 Euro für Alleinstehende. Der Grundfreibetrag schützt Rentner mit geringen Bezügen davor, Steuern auf diese zahlen zu müssen. Dadurch soll das Existenzminimum sichergestellt werden.

Bei einer Rente von 2000 Euro fällt auch der zu besteuernde Anteil vergleichsweise hoch aus.
Bei einer Rente von 2000 Euro fällt auch der zu besteuernde Anteil vergleichsweise hoch aus. © IMAGO/Michael Gstettenbauer

Rente: So hoch fällt der steuerpflichtige Anteil bei

In der folgenden Tabelle können Sie nachlesen, wie hoch der steuerpflichtige Anteil je nach Jahr des Renteneintritts bei einer Rentenhöhe von 2000 Euro ausfallen würde. Zur Vereinfachung der Berechnung wurden zusätzliche Abgaben wie die Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung nicht miteinbezogen.

Wenn jemand also zum Beispiel im Jahr 2020 in Rente gegangen ist und jährlich 24.000 Euro erhält, müsste er davon 19.200 Euro versteuern. Nach Abzug des Grundfreibetrags von 10.908 Euro blieben im Jahr 2023 dann noch 8.292 Euro übrig, auf die Einkommensteuer entrichtet werden müsste. Je früher jemand in Rente geht, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass er wenig bis gar keine Steuern auf die Rente zahlen muss. (ph)

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