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Rente unter Palmen

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Für viele ein Traum: Nach dem Abschied aus dem Beruf die Rente in der Sonne genießen. Foto: dpa
Für viele ein Traum: Nach dem Abschied aus dem Beruf die Rente in der Sonne genießen. Foto: dpa

? Darf sich jeder Arbeitnehmer seine Rente ins Ausland überweisen lassen?

! Ja, die Deutsche Rentenversicherung zahlt die Rente auch aus, wenn der Wohnsitz im Ausland liegt. Im Einzelfall kann es aber Einschränkungen geben. Wer den Ruhestand im Ausland plant, sollte sich rechtzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung informieren.

? Welche Renten werden nicht im Ausland gezahlt?

! Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird unter Umständen nicht im Ausland gezahlt. Das kann dann der Fall sein, wenn die Rente nicht nur aufgrund der schlechten Gesundheit, sondern auch wegen der schwierigen Arbeitsmarktlage in Deutschland gezahlt wird. Betroffene müssen sich vor einem Umzug ins Ausland genau informieren.

? Wird die Rente in voller Höhe ins Ausland gezahlt?

! Die Höhe der Rente hängt auch von den Versicherungszeiten ab. In bestimmten Fällen können auch Versicherungszeiten, die im Ausland erworben wurden, dem Rentenkonto gut geschrieben werden. Möchte ein deutscher Rentner seinen Ruhestand außerhalb Deutschlands verbringen, werden solche ausländischen Zeiten auf dem Rentenkonto aber nicht immer berücksichtigt. Das bedeutet, das die Rente im Ausland niedriger ausfallen könnte, als wenn man in Deutschland bleibt.

? Wo muss ich den Antrag stellen?

! Wer eine Rente in Deutschland bekommt und sie ins Ausland überwiesen haben möchte, der sollte so früh wie möglich eine Rentenänderungsmitteilung ausfüllen. Die gibt es in jeder Postfiliale oder zum Herunterladen im Internet unter www.rentenservice.com.

? Muss ich ein Konto im Ausland haben?

! Nein, die Rente wird auf das angegebene Konto überwiesen. Das kann wie bisher in Deutschland geführt oder im Ausland neu eröffnet werden.

? Zahle ich so viel Renten-Steuer wie in Deutschland?

! Fragen zur Besteuerung von Renten, die ins Ausland gezahlt werden, beantwortet das Finanzamt Neubrandenburg (Postfach 110164, 17041 Neubrandenburg, Telefon 0395/442220).

? Darf ich im Ausland etwas dazu verdienen?

! Ja, wer 65 Jahre alt ist, darf unbegrenzt hinzuverdienen. Davor sind pro Kalenderjahr an zehn Monaten 400 Euro und an zwei Monaten 800 Euro zulässig, ohne dass die Rente gekürzt wird.

? Wo gibt es weiter führende Informationen?

! Fragen zur Rente im Ausland werden in den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beantwortet. Eine Beratungsstellen-Suche und weitere Informationen zum Thema gibt es im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 1000 4800.

Von Tilman Sanner

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