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Schmiergeldzahlungen sollen strenger geahndet werden

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Berlin - Die schwarz-rote Regierung will gegen Bestechlichkeit und Bestechung im Geschäftsverkehr schärfer vorgehen. Auch die Verletzung von Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber soll dann strafbar sein.

Die Bundesregierung will verstärkt gegen Korruption bei Geschäftsabschlüssen angehen. Das Kabinett brachte am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg, der unter anderem Schmiergeldzahlungen in der Wirtschaft umfassender als bislang unter Strafe stellen soll. Die Strafbarkeit der Bestechlichkeit und Bestechung im „geschäftlichen Verkehr“ soll erweitert werden - das betrifft also Regelungen für Angestellte oder Beauftragte von Firmen.

Strafbar ist eine Bestechung dieser Personen derzeit nur, wenn damit eine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb erkauft werden soll - zum Beispiel wenn der Einkäufer einer Firma sich von einem Zulieferer bestechen lässt und dafür im Gegenzug diesem Zulieferer den Auftrag gibt statt einem günstigeren Konkurrenten. Künftig sollen auch Fälle strafbar sein, in denen es nicht zu einer solchen Wettbewerbsverzerrung kommt, sondern zu einer Verletzung der Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber.

Ein Beispiel: Der Angestellte einer Bank bewilligt gegen die Zahlung eines Bestechungsgeldes einen Immobilienkredit, obwohl der Kunde die nötigen Voraussetzungen dafür gar nicht erfüllt - und verstößt damit gegen die Vorgaben seines Arbeitgebers. Auch dies soll in Zukunft strafbar sein.

Der Gesetzentwurf dient dazu, verschiedene internationale Vorgaben zur Korruptionsbekämpfung umzusetzen. „Korruption ist ein weltweites Phänomen und macht nicht vor staatlichen Grenzen Halt“, betonte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Konkret soll der Gesetzentwurf das deutsche Strafrecht an die verbindlichen Vorgaben aus einem EU-Rahmenbeschluss anpassen.

Wegen Korruptionsverdachts im öffentlichen Dienst wurden nach einem „Bild“-Bericht 2013 gegen 19 Bundesbedienstete Ermittlungen eingeleitet. Darunter seien vier Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes gewesen, die in deutschen Auslandsvertretungen Bestechungsgelder für die Erteilung von Visa kassiert haben sollen, schreibt das Blatt unter Berufung auf das Bundesinnenministerium. 2012 hatte es insgesamt 12 Korruptionsverdachtsfälle in der Bundesverwaltung gegeben.

dpa

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