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Schnelles Internet: Telekom unterliegt mit Klage gegen Netzagentur

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Die Schaltverteiler muss die Telekom in einem bisher breitbandig nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortseingang aufbauen.

Köln/Bonn - Etappensieg für Konkurrenten: Die Telekom scheiterte mit einer Klage gegen die Verpflichtung, für die Wettbewerber Schaltverteiler für schnelles Internet einzurichten.

Die Bundesnetzagentur hatte die Telekom zur Einrichtung solcher Verteiler verpflichtet, um Konkurrenten eine einfachere Erschließung und Versorgung sogenannter weißer Flecken mit schnellem Internetzugang zu ermöglichen. Dagegen hatte die Telekom vor dem Kölner Verwaltungsgericht geklagt.

“Ich hoffe, dass die Deutsche Telekom die Schaltverteiler- Entscheidung der Bundesnetzagentur nunmehr unverzüglich und vollständig umsetzt“, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurtn in Bonn. Er appelliere an die Telekom, gemeinsam mit den Wettbewerbern des Ausbau bisher nicht oder zur unzureichend versorgter Gebiete mit schnellen Internetanschlüssen zügig voranzutreiben. So werde ein wichtiges Anliegen der Breitbandinitiative der Bundesregierung umgesetzt.

Mit dem Zugriff auf die Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der Technik der Telekom-Konkurrenten und dem Kunden. Die Schaltverteiler muss die Telekom in einem bisher breitbandig nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortseingang aufbauen. Mitte Juni legte der Regulierer die Entgelte für den Zugang fest.

dpa

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