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Schutz für kleine Geschäfte

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Für Discounter ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eine bittere Pille: Während die Umsätze sinken, stutzen die Richter den Expansionsdrang der Lebensmittelhändler.  Foto: dpa
Für Discounter ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eine bittere Pille: Während die Umsätze sinken, stutzen die Richter den Expansionsdrang der Lebensmittelhändler. Foto: dpa

LEIPZIG. Dämpfer für die Discounter: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Expansion von Lebensmittel-Discountern für unzulässig erklärt, wenn dadurch alteingesessene Geschäfte geschädigt werden könnten. Für die Unternehmen kommt dieses Urteil zur Unzeit – sie leiden ohnehin unter Umsatzrückgang.

Das gelte auch und gerade, wenn die Geschäfte nur in so genannten Nahversorgungsbereichen liegen, entschied der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts. Auch solche meist nur fußläufig erreichbaren Nahversorgungsgebiete könnten „zentrale Versorgungsbereiche“ gemäß Baugesetz sein.

Hintergrund waren zwei Klagen von Discountern, die in Köln („Plus“) und München („Aldi“) Märkte eröffnen wollten. Die Städte hatten die Genehmigungen wegen der zu erwartenden „schädlichen Auswirkungen“ nicht erteilt.

In Köln befindet sich rund 500 Meter vom anvisierten Standort entfernt eine Ansammlung von Geschäften und Dienstleistern, die bisher die Versorgung der Anwohner sicherten. Die Stadt befürchtete den Niedergang des gesamten Nahversorgungsbereiches, wenn der Discounter mit knapp 700 Quadratmeter Fläche dazukäme. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Auffassung.

Mit dem geplanten „Aldi“ in München wird sich dagegen der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) noch einmal genauer beschäftigen müssen. Der Senat verwies die Klage zur erneuten Entscheidung zurück. Die VGH-Richter müssen noch einmal die Methode überprüfen, mit der die Abschöpfung von Kaufkraft prognostiziert werden kann.

Urteil in harten Zeiten

Für Discounter ist das Urteil eine bittere Nachricht, weil sie zuletzt bereits mit sinkenden Umsätzen zu kämpfen hatten. Monatelang lieferten sich die Discounter Rabattschlachten – und dies drückt auf die Umsätze. Marktführer Aldi muss nach den jüngsten Berechnungen der Nürnberger Marktforschungsgesellschaft GfK seit Jahresbeginn ein Umsatzminus von 4,7 Prozent hinnehmen. Im Oktober habe das Minus demnach 4,5 Prozent im Vergleich zu 2008 betragen. Bei Lidl gingen die Umsätze im Oktober um 0,9 Prozent und seit Jahresbeginn um 0,4 Prozent zurück. Damit werde Aldi in diesem Jahr Marktanteile an andere Discounter oder Vollsortimenter zurückgeben, prognostizieren die GfK-Experten, die für ihre Analysen jeden Monat Einkaufbons von 30 000 Konsumenten auswerten.

Doch der Erfolg von Aldi und Co. – den so genannten Harddiscounter – wird auch von Softdiscountern wie Netto streitig gemacht. Ihre Marken-Strategie verfängt derzeit beim Kunden besser als die Billigstrategie, so die Experten der Gfk.

Zudem haben die Discounter ihre Verkaufsflächen in der Vergangenheit deutlich ausgeweitet. Der Umsatz fällt je Quadratmeter. Das geht zulasten der Marge. (mwe/dpa)

Az.: BVerwG 4 C 1.08 und 4 C 2.08

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