1. Startseite
  2. Wirtschaft

So sparen Sie 2009 noch Steuern

Erstellt: Aktualisiert:

Kommentare

2009 neigt sich dem Ende, doch neben Plätzchen und Glühwein sollte zum Jahresende auch die Steuer eine Rolle spielen. Stiftung Finanztest hat aufgeschrieben wie man jetzt noch Steuern spart.

null
1 / 11Kindergeld: Der Freibetrag für Einkünfte von Kindern deren Eltern noch Kindergeld beziehen liegt bei 7680 Euro. Azubis können ihre Sozialabgaben und die für Arbeitnehmer üblichen Werbungskosten von 920 Euro absetzen. Das lohnt sich, wenn man durch den Abzug der Werbungskosten unter den Freibetrag rutscht. © Bilder: dpa / Tipps: Stiftung Finanztest
null
2 / 11Handwerker: Mieter und Eigentümer können 6000 Euro für handwerkliche Arbeiten absetzen. 20 Prozent der Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten zieht das Finanzamt von der Einkommenssteuer ab. Ist die Grenze noch nicht erreicht, lohnt es sich, Arbeiten noch im Dezember verrichten zu lassen. © Bilder: dpa / Tipps: Stiftung Finanztest
null
3 / 11Betreuungskosten: Bis 6000 Euro können berufstätige Eltern pro Kind jährlich von der Steuer absetzen, zwei Drittel davon als Werbungskosten. Wer die Summe noch nicht voll ausgeschöpft hat, kann schon im Dezember Kosten für die Betreuung im Januar überweisen. © Bilder: dpa / Tipps: Stiftung Finanztest
null
4 / 11Krankenversicherung: Privatversicherte können höhere Beiträge als Sonderkosten absetzen. Abgesetzt werden können die Kosten für den Versicherungsschutz ohne Extraleistungen wie Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung. © Bilder: dpa / Tipps: Stiftung Finanztest
null
5 / 11Krankheitskosten: Rechnungen für Ärzte, Medikamente, Kuren, Brillen etc. können abgesetzt werden. Der Betrag, den das Finanzamt anerkennt richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte. © Bilder: dpa / Tipps: Stiftung Finanztest
null
6 / 11Steuerklassen: Ehepaare sollten ihre Lohnsteuerklassen überprüfen. Erhält ein Ehepartner Arbeitslosen- oder Elterngeld, kann sich dieses durch einen Wechsel der Steuerklasse erhöhen. © Bilder: dpa / Tipps: Stiftung Finanztest
null
7 / 11Haushaltshilfen: Bis zu 4000 Euro kann jeder für angestellte oder selbständig arbeitende Haushaltshilfen absetzen. Um den Betrag voll auszuschöpfen, kann es lohnen, den Fensterputzer noch einmal im Dezember kommen zu lassen. © Bilder: dpa / Tipps: Stiftung Finanztest
null
8 / 11Das Arbeitszimmer: Jeder Arbeitnehmer darf 920 Euro für seine Arbeit im Jahr ausgeben. Dazu zählen Fachbücher, Seminare, Büromaterial und -möbel, aber auch die Kilometerpauschale. Wer drüber liegt, muss seine höheren Ausgaben sehr detailliert nachweisen. © Bilder: dpa / Tipps: Stiftung Finanztest
null
9 / 11Sonderausgaben: Nur insgesamt 36 Euro sind pauschal als Sonderausgaben für Spenden, Unterhalt oder Schulgeld vom Finanzamt angesetzt. Vorgezogene Zahlungen können zu Steuerersparnis führen. Bis 13.805 Euro Unterhalt erkennt das Finanzamt an. © Bilder: dpa / Tipps: Stiftung Finanztest
null
10 / 11Sonderausgaben: Geben Eltern 16.666 Euro Schulgeld für ihr Kind aus, erkennt das Finanzamt 30 Prozent davon an. Spenden können bis maximal 20 Prozent der Gesamteinkünfte abgesetzt werden, sofern sie an Kirchen, gemeinnützige Vereine oder wohltätige Organisationen gehen. © Bilder: dpa / Tipps: Stiftung Finanztest
null
11 / 11Freibeträge wie Werbungskosten oder Sonderausgaben können noch bis 30. November eingetragen werden, dann gehen vom Dezemberlohn weniger Steuern ab. Das Formular finden Sie unter https://www.formulare-bfinv.de. © Bilder: dpa / Tipps: Stiftung Finanztest

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion