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WM-Sammelbilder: FIFA klagt gegen Ferrero

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In Südafrika geht es 2010 um die Weltmeisterschaft, vor dem BGH um die Namensrechte für Begriffe wie „WM 2010“ oder „Südafrika 2010“. © dpa

Karlsruhe - Die kultigen Spielerfotos „versüßen“ jede Fußball-WM: die Sammelbilder in Hanuta und Duplo-Riegeln. Nun hat die FIFA gegen Hersteller Ferrero geklagt. Die Klage wird vom Bundesgerichtshof geprüft.

Im Prozess um Fußball-Sammelbilder prüft der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals, ob Veranstalter bei der Vermarktung sportlicher Großereignisse mehr Exklusivität als bisher beanspruchen können. Am Donnerstag hat das Gericht in Karlsruhe über eine Klage des Fußballweltverbands FIFA gegen den Süßwarenhersteller Ferrero verhandelt, der seine Hanuta- und Duplo-Riegel bei früheren Meisterschaften Fußball-Sammelbildern bestückt hatte. Ferrero hat beispielsweise “WM 2010“, “WM“, “2010“ und “Südafrika 2010“ als geschützte Marken eintragen lassen. Die FIFA hält dies für wettbewerbswidrig und will die Marken löschen lassen. Das Urteil wir für diesen Freitag erwartet.

Südafrika 2010: Die WM-Stadien

FIFA-Anwalt Volkert Vorwerk berief sich in der Verhandlung auf die Eigentumsgarantie im Grundgesetz. Daraus folge ein verfassungsrechtlicher Schutz eines Veranstalters, der sich auch auf die Verwertung der wirtschaftlichen Vorteile erstrecke. Mit seinen WM-Sammelbildern beute Ferrero in gewisser Weise den Ruf der Weltmeisterschaft aus. Die FIFA müsse sich gegen eine solche Ausnutzung wehren können. Wenn Ferrero ohne eine besondere Lizenz der FIFA mit der WM werben dürfe, sei “klar, dass sich kein WM-Sponsor für Schokoladenprodukte mehr findet“.

Nach den Worten des BGH-Senatsvorsitzenden Joachim Bornkamm ist ein solcher “eigenständiger Eventschutz“ noch nicht ausdrücklich im Wettbewerbsrecht vorgesehen, er könnte also allenfalls aus allgemeinen verfassungs- und wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen hergeleitet werden. “Das wäre juristisches Neuland“, sagte der Richter.

Daneben hat die FIFA eine lange Liste markenrechtlicher Ansprüche geltend gemacht, zum Beispiel wegen einer Verwechslungsgefahr zwischen dem von der FIFA eingetragenen Begriff “South Africa 2010“ und der von Ferrero beanspruchten Formel “Südafrika 2010“. “Die FIFA schießt aus allen Rohren“, sagte Bornkamm.

Vor drei Jahren hatte der BGH einen Schutz für die Marken “Fußball WM 2006“ und “WM 2006“ - damals von der FIFA selbst eingetragen - weitgehend abgelehnt. Dabei handle es sich um Beschreibungen, die ein Unternehmen nicht exklusiv für sich beanspruchen könne, hieß es als Begründung.

dpa

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