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BayernLB: Zeuge nimmt Ex-Vorstände in Schutz

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Der frühere Chef der BayernLB, Werner Schmidt. © dpa

München - Die Vorstände der BayernLB haben aus Sicht eines Bankberaters keinen Mondpreis für die österreichische Bank Hypo Alpe Adria gezahlt. 1,65 Milliarden Euro seien vertretbar gewesen, sagt er als Zeuge vor Gericht.

Die ehemaligen Vorstände der BayernLB gewinnen im Strafprozess um das Milliardendebakel mit der österreichischen Bank Hypo Alpe Adria immer mehr Zuversicht. Ein wichtiger Zeuge stärkte den sechs Angeklagten am Montag vor dem Landgericht München unverhofft den Rücken. Der ehemalige Finanzspezialist des Bankhauses Rothschild sagte aus, dass der gezahlte Preis für die Mehrheit an der Hypo Alpe Adria (HGAA) in Höhe von 1,65 Milliarden Euro vertretbar gewesen sei. Damit widersprach er der Staatsanwaltschaft, die den Ex-Vorständen vorwirft, deutlich zu viel für die HGAA bezahlt und die Landesbank-Kontrolleure über Risiken getäuscht zu haben.

Bei den Angeklagten sorgten die Äußerungen des Zeugen für gute Stimmung. „Nach der Aussage ist eine weitere tragende Säule der ohnehin sehr dünnen Beweisführung der Staatsanwaltschaft in sich zusammengebrochen“, sagte Rechtsanwalt Leonard Walischewski, der in dem Prozess den Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken, Michael Kemmer, vertritt. Kemmer war bei der Übernahme der HGAA im Jahr 2007 Finanzvorstand der BayernLB und hat als einziger der sechs Angeklagten bis heute ein öffentliches Amt.

Staatsanwaltschaft unter Druck

Der Zeuge hatte die BayernLB bei der Übernahme der österreichischen Bank zusammen mit weiteren Kollegen beraten. Angesichts bekannter Risiken bei der HGAA empfahlen die Berater damals nach seinen Worten einen Preis von höchstens 1,5 Milliarden Euro. „Das war unsere Sicht der Dinge und auch die Empfehlung an den Vorstand, es so zu machen.“ In der Gesamtschau sei aber auch der höhere Preis in Ordnung gewesen, da das Umfeld an den Kapitalmärkten damals noch sehr gut gewesen sei. In einer früheren Vernehmung hatte er diese Einschränkung nicht in der Form gemacht und galt daher eigentlich als Belastungszeuge.

Der Vorsitzende Richter Joachim Eckert fragte zum Thema Kaufpreis mehrfach nach. „Ich wollte es bloß noch mal aus Ihrem Mund hören.“ Eckert hatte von Anfang an kein strafbares Handeln der Vorstände bei der Übernahme der HGAA gesehen und wollte die Anklage in dem Punkt gar nicht erst zulassen, wurde aber vom Oberlandesgericht dazu verpflichtet.

Die Staatsanwaltschaft geriet in dem Prozess aber zunehmend unter Druck, die Vorwürfe der Anklage zu beweisen. Mehrere ehemalige Landesbank-Kontrolleure, darunter Ex-Ministerpräsident Günther Beckstein, hatten als Zeugen gesagt, sie hätten sich nicht von den Vorständen getäuscht gefühlt. Auch der Vorwurf eines zu hohen Kaufpreises konnte nicht klar belegt werden: Ein Gutachter hatte zwar als Zeuge von einem zu hohen Preis gesprochen. Ein Gegengutachter kam hingegen zu dem Schluss, der Kaufpreis sei angemessen gewesen.

dpa

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