Nur von November bis Februar erlaubt
Fäll- und Beseitigungsverbot: Deshalb dürfen Sie ab dem 1. März nichts mehr zurückschneiden
Das Bundesnaturschutzgesetz legt in Deutschland einen bestimmten Zeitraum fest, in dem Gartenfreunde größere Rückschnitte an Bäumen und Hecken vornehmen dürfen. Dieser endet bald.
Berlin – Der Herbst und Winter eignet sich besonders gut für einen Rückschnitt von Baum und Hecke. Das hat verschiedene Gründe, unter anderem ist ein großer Rückschnitt ab dem 1. März bis zum 30. September sogar gesetzlich verboten. Der Tierschutz spielt bei dieser Vorgabe eine große Rolle. Gärtnerinnen und Gärtner sollten sich also beeilen und die letzten beiden Wochen des Februars für ihre Rückschnitte nutzen*, wie 24garten.de* berichtet.
Der Frühling ist am 1. März nicht mehr weit und viele Vögel beginnen bereits jetzt mit der Suche nach geeigneten Nistplätzen und einem Partner oder einer Partnerin. Gartenfreunde, die ihren tierischen Bewohnern ein paar Hilfsmittel zur Verfügung stellen wie etwa einen Nistkasten wissen, dass schon in den späten Wintermonaten im Garten die Fortpflanzung neben der Nahrungssuche an Futterstellen im Mittelpunkt der Tiere steht. Damit Pflanzenfans beim Rückschnitt nicht aus Versehen den gerade gefundenen Nistplatz in einer Vogelschutzhecke zerstören, kommt das Fäll- und Beseitigungsverbot zum Einsatz. *24garten.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks